Hausverlosung in Österreich legal!

beine-dsc_8031_thumbDas österreichische Ministerium für Finanzen hat es bestätigt - eine einmalige Verlosung ist jedem österreichischen Bürger erlaubt, ohne gegen das Glückspielmonopol zu verstoßen…

Auf der Webseite des österreichischen Finanzministeriums finden Sie folgende Themen:

  • Darf eine Privatperson nach dem Glücksspielgesetz ein Objekt verlosen ?
  • Berechtigt ein Gewerbeschein zum Veranstalten von Glücksspielen ?
  • Poker - Was ist erlaubt und was nicht ?
  • Vermittlung und Abschluss von “Wetten” auf virtuelle bzw. aufgezeichnete Bewerbe - Eingriff in das Glücksspielmonopol ?
  • Online-Glücksspiele im Internet, ausländische Glücksspiele - Was ist zu beachten ?
  • Sind “Poker”, “Two Aces” und “Beobachtungsroulette” konzessionspflichtige Glücksspiele ?
  • Wer darf in Österreich Glücksspiele durchführen ?
  • Wodurch unterscheiden sich Gewinnspiele (Preisausschreiben) von Glücksspielen ?
  • Sind Gewinnspiele in TV und Radio über Mehrwert-Telefonnummer zulässig ?
  • Warum soll die Teilnahme an Kettenbriefen vermieden werden ?
  • Ist zum Betrieb eines Sportwettbüros eine Bewilligung nach dem Glücksspielgesetz erforderlich ?
  • Darf im Zuge einer Veranstaltung ein Glücksspiel durchgeführt werden ? 
  • Kann ein Verein zur Förderung von humanitären Zielen Glücksspiele durchführen ? 
  • Darf ein Unternehmer seine Produkte/Leistungen durch ein Glücksspiel bewerben, wenn er den Ertrag caritativen Zwecken widmet ?
  • Gewonnen! Sind Gewinne aus Glücksspielen zu versteuern ?
  • Spielabhängigkeit ?

Unter der Adresse https://www.bmf.gv.at/MeinFinanzamt/Fachinformation/Glcksspielmonopol/HufiggestellteFrage_752/_start.htm finden Sie die Antworten auf die Fragen zum Thema “Hausverlosungen” in Österreich!

Quelle: Bundesministerium für Finanzen, Österreich!

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