Das österreichische Ministerium für Finanzen hat es bestätigt - eine einmalige Verlosung ist jedem österreichischen Bürger erlaubt, ohne gegen das Glückspielmonopol zu verstoßen…
Auf der Webseite des österreichischen Finanzministeriums finden Sie folgende Themen:
- Darf eine Privatperson nach dem Glücksspielgesetz ein Objekt verlosen ?
- Berechtigt ein Gewerbeschein zum Veranstalten von Glücksspielen ?
- Poker - Was ist erlaubt und was nicht ?
- Vermittlung und Abschluss von “Wetten” auf virtuelle bzw. aufgezeichnete Bewerbe - Eingriff in das Glücksspielmonopol ?
- Online-Glücksspiele im Internet, ausländische Glücksspiele - Was ist zu beachten ?
- Sind “Poker”, “Two Aces” und “Beobachtungsroulette” konzessionspflichtige Glücksspiele ?
- Wer darf in Österreich Glücksspiele durchführen ?
- Wodurch unterscheiden sich Gewinnspiele (Preisausschreiben) von Glücksspielen ?
- Sind Gewinnspiele in TV und Radio über Mehrwert-Telefonnummer zulässig ?
- Warum soll die Teilnahme an Kettenbriefen vermieden werden ?
- Ist zum Betrieb eines Sportwettbüros eine Bewilligung nach dem Glücksspielgesetz erforderlich ?
- Darf im Zuge einer Veranstaltung ein Glücksspiel durchgeführt werden ?
- Kann ein Verein zur Förderung von humanitären Zielen Glücksspiele durchführen ?
- Darf ein Unternehmer seine Produkte/Leistungen durch ein Glücksspiel bewerben, wenn er den Ertrag caritativen Zwecken widmet ?
- Gewonnen! Sind Gewinne aus Glücksspielen zu versteuern ?
- Spielabhängigkeit ?
Unter der Adresse https://www.bmf.gv.at/MeinFinanzamt/Fachinformation/Glcksspielmonopol/HufiggestellteFrage_752/_start.htm finden Sie die Antworten auf die Fragen zum Thema “Hausverlosungen” in Österreich!
Quelle: Bundesministerium für Finanzen, Österreich!
Schlagworte: Haus Verlosung, Hausverlosung